
Corona und Grenzübertritte – was müssen BW-Mittelständler bei Fahrten in Nachbarländer beachten?
Offiziell sind die Grenzen zu unseren Nachbarländern Frankreich und Schweiz zu. Doch gelten für Grenzpendler und Firmen in den betroffenen Gegenden Ausnahmen – es soll verhindert werden, dass Lieferketten stoppen oder wichtige Unternehmen kein Personal mehr einsetzen können. Was müssen Sie als Mittelständler in Baden-Württemberg beachten? Grenzkontrollen Seit Ende letzter Woche finden im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzgebiet Verkehrs- und Personenkontrollen statt, um den grenzüberschreitenden Verkehr „auf das unabdingbar notwendige Maß zu begrenzen“, so der Innenminister Thomas Strobl. „Es geht darum, Infektionsketten abzuschneiden und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.“ Pendler-Regelung Für Berufspender wurden in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden und