
Gästedaten erfassen in Restaurants und Hotels – eine DSGVO-Falle? Was ein Digitalanbieter der Branche rät
In elf von 16 Bundesländern gilt seit Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben eine Registrierungspflicht der Gäste – auch bei uns in Baden-Württemberg. Problem dabei: Die erhobenen Daten sind oft frei einsehbar, ein grober Verstoß gegen Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung. Besuchsdatum, Name und Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum sollen dabei helfen, mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen. „Aktuell scheint es, dass es die Diskussionen zum Datenschutz in den vergangenen Jahren nie gegeben hat. Zu sorglos erfolgt der Umgang seitens der Restaurants mit diesem sensiblen Thema“, warnt Felix Schönfelder. Er ist Geschäftsführer der Socialwave GmbH (München), spezialisiert auf Marketinglösungen für Gastronomiebetriebe. Gäste geben ihre Daten nur widerwillig Der